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   BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61   

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https://dejure.org/1961,4803
BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61 (https://dejure.org/1961,4803)
BGH, Entscheidung vom 25.07.1961 - 1 StR 125/61 (https://dejure.org/1961,4803)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 1961 - 1 StR 125/61 (https://dejure.org/1961,4803)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aktive teilweise fortgesetzte Bestechung eines Beamten - Anregung zum pflichtwidrigen Handeln durch den zu bestechenden Beamten selbst - Zum Tatbestandsmerkmal des "Gebrauchens" im Sinne des § 267 Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen für die Annahme einer Tateinheit - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 611/60

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs aus dem Zusammenstoß eines Lastwagens mit

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Eine solche Zweckbestimmung seiner Zuwendungen würde den Tatbestand des § 333 StGB nicht erfüllen (BGH NJW 1961, 686).

    Das wäre der Fall, wenn der Angeklagte etwa erwartete, He werde durch den Nebenverdienst zu einer Beschleunigung der Abrechnung bestimmt werden, die entweder gewisse sonst beachtete Vorkehrungen außer acht ließ oder zu Nachteilen für andere Personen führte, deren Angelegenheiten durch die bevorzugt schnelle Bearbeitung der Abrechnung der H. KG ins Hintertreffen geriet (BGH 1 StR 611/60 vom 16. Februar 1961).

  • RG, 31.05.1943 - 2 D 40/43

    Zusammenfassende Erörterung der wesentlichen Tatbestandsmerkmale der §§ 331 bis

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    In der Übertragung von Nebenarbeiten, für die der Beamte in den Jahren 1953 bis 1956 insgesamt 6.050 DM Einkünfte bezog, hat die Strafkammer ohne Rechtsirrtum einen Vorteil im Sinne des § 333 StGB gesehen (RG DR 1943, 77 Nr. 9; RGSt 77, 75, 78; BGH 1 StR 50/59 vom 2. Juni 1959).
  • BGH, 27.10.1960 - 2 StR 342/60

    Subjektive Tatbestandsvoraussetzungen der Amtspflichtsverletzung im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Der Vorteilsgeber muß vielmehr eine bestimmte oder mindestens bestimmbare Amtshandlung durch die Zuwendung beeinflussen wollen und darüber eine so bestimmte Vorstellung haben, daß sich daraus ersehen läßt, ob diese Handlung des Beamten eine Amts- oder Dienstpflicht verletzt oder an sich nicht pflichtwidrig ist (BGHSt 15, 217, 222 f).
  • BGH, 05.10.1960 - 2 StR 374/60

    Tatbestandsvoraussetzung der Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Die Ansicht der Revision, der Angeklagte habe Bi. insoweit keine Geschenke oder andere Vorteile im Sinne des § 333 StGB gewährt, weil der Beamte das Geld nicht für sich, sondern für Veranstaltungen seiner Behörde empfing und verwendete, trifft allerdings nicht zu., Richtig ist, daß zum Gewähren eines Vorteils eine Willensübereinstimmung zwischen Geber und Empfänger darüber gehört, daß der Vorteil unmittelbar oder mittelbar dem Beamten zufließen soll (BGHSt 15, 184, 185).
  • BGH, 23.11.1960 - 2 StR 392/60

    Willensübereinstimmung zwischen Geber und Nehmer als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Der Umstand, daß Bi. diesen Vorteil durch vereinbarungsgemäße Zuwendung des Geldes wieder verlor, ändert daran nichts (BGH NJW 1961, 472).
  • BGH, 23.02.1960 - 1 StR 694/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Dazu genügt es freilich, wenn die Urkunde zur Kenntnisnahme des zu Täuschenden so bereit gelegt wird, daß diesem ohne weiteres der Zugriff darauf offen steht, daß also die Urkunde seiner Verfügung unterliegt (vgl. RGSt 66, 298, 312 f; BGH 1 StR 694/59 vom 23. Februar 1960).
  • BGH, 02.06.1959 - 1 StR 50/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    In der Übertragung von Nebenarbeiten, für die der Beamte in den Jahren 1953 bis 1956 insgesamt 6.050 DM Einkünfte bezog, hat die Strafkammer ohne Rechtsirrtum einen Vorteil im Sinne des § 333 StGB gesehen (RG DR 1943, 77 Nr. 9; RGSt 77, 75, 78; BGH 1 StR 50/59 vom 2. Juni 1959).
  • RG, 26.05.1933 - I 1067/21

    Welche Grenzen ergeben sich aus den Vorschriften der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO. für

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Wenn die Strafkammer auf Grund der neuen Prüfung in dem Verhalten des Angeklagten im Fall Bo. mehrere selbständige Vergehen sieht, wird sie bei der Strafzumessung § 358 Abs. 2 StPO zu beachten haben (vgl. auch RGSt 67, 236).
  • RG, 23.06.1932 - III 82/32

    1. Die im § 468 RAbgO. vorgesehene Bindung gilt, wenn ausschließlich auf

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Dazu genügt es freilich, wenn die Urkunde zur Kenntnisnahme des zu Täuschenden so bereit gelegt wird, daß diesem ohne weiteres der Zugriff darauf offen steht, daß also die Urkunde seiner Verfügung unterliegt (vgl. RGSt 66, 298, 312 f; BGH 1 StR 694/59 vom 23. Februar 1960).
  • RG, 20.05.1904 - 6241/03

    1. Wird der Tatbestand des § 333 St.G.B.'s dadurch ausgeschlossen, daß der Beamte

    Auszug aus BGH, 25.07.1961 - 1 StR 125/61
    Daß die Anregung dazu von dem pflichtvergessenen Beamten ausging, ist unerheblich (RGSt 37, 171).
  • RG, 23.05.1924 - I 1068/23

    1. Zum Begriff des Gebrauchmachens im Sinn des § 267 StGB. 2. Welche rechtliche

  • BGH, 19.03.1963 - 1 StR 539/62

    Pflichtwidrige Handlung eines Beamten auf Grund einer ihm versprochenen

    Es genügt, daß sich nach dem Willen der Angeklagten die Zuwendungen auf die Tätigkeit der Beamten in einem bestimmten amtlichen Pflichtenkreis bezogen und daß die Handlung, die sie als Gegenleistung für die Zuwendungen erbringen sollten, eindeutig eine Verletzung der Amtspflichten enthielt (vgl. BGHSt 15, 217, 223 [BGH 27.10.1960 - 2 StR 342/60]; 15, 239 [BGH 07.12.1960 - 4 StR 409/60]; BGH Urt. v. 25. Juli 1961 - 1 StR 125/61).
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